Ab wann ist eine Website behindertengerecht?
Eine Website ist behindertengerecht, wenn die Richtlinien der Gesetze BGG (Behindertengleichstellungsgesetz), WCAG (Web Content Accessibility Guidlines) und BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) eingehalten werden.
BITV
Standards BITV
WCAG
BITV
Das deutsche Gesetz „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)“ ist die Basis der internationalen Empfehlung „WCAG 2.0“. Das BITV-Gesetz richtet sich an die Webseiten von öffentlichen Einrichtungen. Die Webseiten sollen uneingeschränkt, begreifllich und praktikabel von Menschen mit Behinderung genutzt werden können. Die vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Robustheit und Verständlichkeit aus dem Gesetz „WCAG“ stehen im Vordergrund.
Standards der BITV
- Texte
- Struktur
- Bilder
- Farben
- Usability
Mehr Informationen finden Sie unter „Richtlinien“.
Standards der BITV
- Texte
- Struktur
- Bilder
- Farben
- Usability
Mehr Informationen finden Sie unter „Richtlinien“.
WCAG
WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidlines) legen die Richtlinien für behindertengerechtes Webdesigns fest. Durch die Richtlinien werden Entwickler unterstützt, für Menschen mit Behinderung (Taube, Schwerhörige, motorisch Eingeschänkte, Blinde, Sprach- und Lernbehinderte) einen idealen Webinhalt zu erstellen. Die Webinhalte sollen verständlich, robust, bedienbar und leicht wahrnehmbar sein. Texte, Bilder, Buttons, Audio- sowie Videoinhalte usw. sollen für Behinderte leicht bedienbar gemacht werden.
Prinzipien der WCAG-Richtlinie
Wahrnehmbarkeit
Alle User im Internet sollen die Möglichkeit haben, die Inhalte erfassen zu können (z.B. Videos für Blinde, Audiodateien für Taube).
Verständlichkeit
Für Maschinen und Menschen muss die Sprache leicht verständlich sein. Ebenso wird hier dem Inhalt und der Bedienbarkeit große Bedeutung beigemessen.
Bedienbarkeit
Die Website muss mit Maus und auch per Tastatur (z.B. für Menschen mit motorischen Schwierigkeiten) benutzbar sein. Die Bedienbarkeit sagt aus, dass die Navigation (Erreichen von Formularen, Links) problemlos genutzt werden können.
Robustheit
Webseiten sollen mit unterschiedlichsten Ausgabegeräten kompatibel sein. Eine behindertengerechte Website kann neben Computer und Handy auch mit Text-Browsern oder Screenreadern gelesen werden.
Prinzipien der WCAG-Richtlinie
Wahrnehmbarkeit
Alle User im Internet sollen die Möglichkeit haben, die Inhalte erfassen zu können (z.B. Videos für Blinde, Audiodateien für Taube).
Verständlichkeit
Für Maschinen und Menschen muss die Sprache leicht verständlich sein. Ebenso wird hier dem Inhalt und der Bedienbarkeit große Bedeutung beigemessen.
Bedienbarkeit
Die Website muss mit Maus und auch per Tastatur (z.B. für Menschen mit motorischen Schwierigkeiten) benutzbar sein. Die Bedienbarkeit sagt aus, dass die Navigation (Erreichen von Formularen, Links) problemlos genutzt werden können.
Robustheit
Webseiten sollen mit unterschiedlichsten Ausgabegeräten kompatibel sein. Eine behindertengerechte Website kann neben Computer und Handy auch mit Text-Browsern oder Screenreadern gelesen werden.